Freiwillige Feuerwehr Stadt Cottbus, Ortsfeuerwehr Kahren

Sicherheitshinweise für das Silvesterfest

Zehn Punkte, die Sie für ein sicheres Silvesterfest beachten sollten:

Hinweise für ein sicheres und unfallfreies Silvesterfest,
aus der Sendung maintower vom 29.12.2009 des Hessischen Rundfunks

Informationen zur BAM-Nummer:

Die Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung in Berlin (BAM) ist für die Zulassung pyrotechnischer Stoffe und Gegenstände verantwortlich. Sie werden von der BAM in Klassen eingeteilt und erhalten bei Zulassung eine Prüfnummer, wie z.B. "BAM-PII-0815". Diese Prüfnummer enthält auch die Klasse, welche folgendes besagt:

I

"Kleinstfeuerwerk": Darf das ganze Jahr über auch an Minderjährige abgegeben werden, z.B. Tischfeuerwerke, Knallerbsen, ...

II

"Heimfeuerwerk": Darf nur wenige Tage vor Silvester und nur an volljährige Personen abgegeben werden! Diese Klasse beinhaltet Raketen mit einer Steighöhe von ca. 100m und Böller.

III

"Großfeuerwerke": Dürfen nur von gemäß §§ 32 und 7 des Sprengstoffgesetzes geschultem Personal und mit einer entsprechenden Genehmigung der Ordnungsbehörden durchgeführt werden.

IV



Beispiele zur BAM-Nummer