Informationen zu den Waldbrandstufen
Aktuelle Waldbrandgefahrenstufe: 3
Mittlere Gefahr
für die Stadt Cottbus und den Spree-Neiße-Kreis
Mit Beginn der Waldbrandsaison 2014 hat sich in Brandenburg die Bezeichnung für die Darstellung der Waldbrandgefahr geändert. Aus den bisher bekannten Waldbrandwarnstufen I-IV wurden die Waldbrandgefahrenstufen 1 (geringe Gefahr) bis 5 (sehr hohe Gefahr). Damit wird nunmehr die Waldbrandgefahr in allen Bundesländern einheitlich dargestellt. Diese Darstellung entspricht dem internationalen Standard und auch der Deutsche Wetterdienst verwendet die Stufen 1-5. Die bis dahin unterschiedliche Darstellung mit wechselnden räumlichen Bezügen führte zu Irritationen, Fehlinterpretationen sowie Verständigungsproblemen bei Behörden, Medien und Bürgern.
Die Waldbrandgefahrenstufen im Überblick
-
1 Sehr geringe Gefahr 2 Geringe Gefahr 3 Mittlere Gefahr 4 Hohe Gefahr 5 Sehr hohe Gefahr
Wie werden Waldbrandgefahrenstufen berechnet?
Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe wird vom Deutschen Wetterdienst auf der Grundlage von Wetter- und Vegetationsdaten ermittelt. Die Aktualisierung erfolgt täglich um 08:00 Uhr.
Weitere Hinweise für Waldbesucher
Rauchen und Umgang mit Feuer
Unabhängig von den Waldbrandgefahrenstufen sind in Wäldern das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers (dazu zählt auch das Grillen) außerhalb einer von den Forstbehörden genehmigten Feuerstelle, das Rauchen sowie der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen ganzjährig verboten (§ 23 LWaldG).
Ab wann werden Waldgebiete gesperrt?
Die Ämter für Forstwirtschaft können ab Waldbrandgefahrenstufe 4 Wälder für das Betreten sperren, wenn es zum Schutz des Waldes oder der Besucher notwendig ist. Dies erfolgt im Allgemeinen nur in Ausnahmefällen. Die jeweilige Einzelfallentscheidung sowie die Information der Bevölkerung erfolgt durch das zuständige Amt für Forstwirtschaft. Zugänge zu Erholungseinrichtungen und Badeseen bleiben von Waldsperrungen i.d.R. unberührt.
Befahren des Waldes mit Kraftfahrzeugen
Das Befahren der Wälder mit Kraftfahrzeugen ist verboten. Ausnahmen sind in § 16 LWaldG geregelt. Zufahrtswege zum Wald (z.B. für die Feuerwehr) müssen freigehalten werden. Das Parken im Wald ist nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen gestattet. Kraftfahrzeuge nicht über trockenem Gras abstellen, heiße Fahrzeugteile (Katalysator) können als Zündquelle wirken.
Weitere Informationen: Brandenburger Waldknigge
Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe erfahren Sie stets auf dieser Website.
Sie wird uns direkt vom Deutschen Wetterdienst zur Verfügung gestellt. Wir können allerdings keine Garantie auf die ständige Verfügbarkeit dieses Services geben.
Eine Karte über die aktuell im Land Brandenburg geltenden Waldbrandgefahrenstufen wird durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) bereitgestellt.
Die Waldbrandgefahrenstufentafel zum Download
Wir bieten Ihnen hier unsere Waldbrandgefahrenstufentafel zum Download an. Diese kann auf Karton ausgedruckt und mit dem beweglichem Ziffernblatt nach Belieben, z. B. in Schaukästen, aufgehangen werden.
Die Grafikvorlagen wurden von uns vektorbasiert erstellt und sind somit ohne Qualitätsverlust beliebig skalierbar.
![]() |
![]()
|
||||
![]() |
![]()
|
Zum Öffnen der PDF-Dateien ist der Adobe Reader erforderlich. Diesen können Sie hier kostenlos downloaden: